Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)
grundsätzlich ist es nach wie vor so, dass du die Beiträge und Säumniszuschläge nachzahlen musst. Bei dir kommt aber die Insolvenz dazu - und dass du zuerst die Insolvenz beantragt hast und dich erst später bei der Kasse gemeldet hast - hier kommt es neben dem Insolvenzrecht darauf an, wann die Versicherung genau begonnen hat, wenn die Beiträge fällig waren usw. - das kann dir hier ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts niemand beantworten.
in dem Fall würde ich mich beraten lassen - sprich entweder mit deinem Insolvenzverwalter oder kümmere dich um einen Rechtsberatungsschein, dann kannst du dich kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Du erhälst ihn in der Regel beim Amtsgericht - am besten rufst du vorher an, vereinbarst einen Termin und fragst nach, welche Unterlagen benötigt werden.
viel Glück!