Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

talon, Freitag, 13.03.2009, 00:14 (vor 5734 Tagen) @ Rother Wolfgang

Hallo Herr Rother,

danke für Ihren Einsatz.

Die gesetzliche Grundlage für den Wucherzins ist der § 24 Abs 1a SGB IV.

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2008 Sie selbst ).

Die Verjährung ist geregelt in §25 SGB IV . Sie kann bei Vorsatz 30 Jahre betragen.

Ich erwähne dies, damit Sie in einem Anschreiben an eine Redaktion nicht als "nur schlecht informiert" verkannt werden.

Zusammen erreichen diese Paragraphen eine existenzbedrohende Wirkung. Wir leben in einem Land, wo Krankenkassen sich nicht einmal darüber einig sind, ob etwa eine Erbschaft für die oben genannten Versicherten zur Beitragsbemessung dazuzählt.

Die Kassen sind sich aber darüber einig, dass sie nach langem Tiefschlaf und Nichtinformation ihr Opfer jederzeit "aufmischen" können. Gut bewaffnet mit einem 60%-Knüppel.

Nun zu Ihnen:

Bei einem Erstkontakt an eine Redaktion, darf ich Ihnen raten,
im Anschreiben nicht zu detailliert zu werden.

Die Erstattung/Nichterstattung durch das Sozialamt ist nicht das Hauptthema.

Thema ist die Existenz eines gesetzlich fixierten Wucherzinses, verborgen in den Tiefen des "Sozial"-Gesetzbuches. Er übertrifft alle Sanktionen des Steuerrechts.

Wer kein Geld für eine Krankenversicherung hatte und am 02.04.2007 der Redaktion der Rheinischen Post Online vertraute, las "Verpflichtend ist zunächst nichts".

Der Online- Auftritt des Bundesgesundheitsministerium zur Gesundheitsreform "Die Gesundheitszeitung" tönte:
"Willkommen in der Solidarität...Ab dem 1.April KÖNNEN sich Menschen, die Ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben wieder versichern ".
KÖNNEN stand da, nicht MÜSSEN.

Die Info-Kunstfigur auf dieser Seite, CLARA , konnte man auch nicht mehr befragen: "Ich bin mal kurz weg!" -Clara ist auf Fortbildung, lautete die Nachricht - über Wochen !

Wer nach alledem den Eindruck gewonnen hatte, hier sei kein Handlungsbedarf, ist der grottenschlechten Informationsarbeit des Bundesgesundheitsministeriums zum Opfer gefallen.

Für die Versäumnisse anderer in dieser Zeit fordert man jetzt von Ihnen grinsend 60% Wucherzinsen .

Nutzen sie die Medien , wehren Sie sich.

Dies gilt auch für Mitleser in ähnlicher Situation.



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