Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Bankrott, Samstag, 07.01.2012, 08:56 (vor 4707 Tagen) @ x-perte

Dieses Beispiel ist die nackte Wahrheit.
Es gab eben Zeiten,als ich nicht Zahlen konnte.
Wenn man dann Zahlen kann, dann erschlagen einem die
Säunisszuschläge und die Zinsen darauf.
Selbst wenn ich zahlen sollte, war die Frage nach Erlass oder
Teil-Erlass der Sämnisszuschläge Sinnlos.
Die Antwort lautete: man könne darüber sprechen, wenn die Haupforderung getilgt ist. Super Aussichten.
Da die KK zu keinem vetretbaren Kompromiss bereit ist, warum sollte ich dann bereit sein, mit meinem hart verdienten Geld,
vielleicht einen Manager sein neuen Wagen zu finanzieren.
Da gibt es nur eines, Kopf hoch und Insolvenz, und noch mal von
vorn anfangen.Es gibt doch unzählige, die einem das vormachen.
Eine Insolvenz kann auch ein gutes Geschäft sein.Beweise gibt es
genügend.
Ich denke das ist ein Grund für eine Petition, es geht ja vielen
anderen auch so, was mir die AOK bestätigte.
"Öffentliches Interesse"
Was sind das für Gesetze?
Bei Banken denkt man 5% ist viel,aber das ist der eff. Jahreszins.In meinen Augen ist es einfach Legal gemachter Betrug.


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