Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

GKVler, Freitag, 09.04.2010, 19:22 (vor 5341 Tagen) @ Flunder

die Frage kann ich ehrlich gesagt nicht beantworten...

aber es handelt sich um Summen in signifikanter Höhe

nochmals: die Höhe der Säumniszuschläge wurden nicht von den Kassen festgelegt, sondern vom Gesetzgeber.

Gruß GKVler


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