Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)
die Frage kann ich ehrlich gesagt nicht beantworten...
aber es handelt sich um Summen in signifikanter Höhe
nochmals: die Höhe der Säumniszuschläge wurden nicht von den Kassen festgelegt, sondern vom Gesetzgeber.
Gruß GKVler