Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Flunder, Freitag, 09.04.2010, 11:10 (vor 5341 Tagen) @ GKVler

@GKVler Wenn Krankenkassen mehr Rückstand haben, laufen die mittlerweile selbst Gefahr, Säumniszuschläge für nicht eingetriebene Rückstände zu zahlen...

Frage: Zahlen die dann auch "soziale" 60 % p.a. ??


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