Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)
@GKVler Wenn Krankenkassen mehr Rückstand haben, laufen die mittlerweile selbst Gefahr, Säumniszuschläge für nicht eingetriebene Rückstände zu zahlen...
Frage: Zahlen die dann auch "soziale" 60 % p.a. ??