Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 07.01.2012, 10:50 (vor 4703 Tagen) @ Bankrott

In einem solchen Fall hilft eine Insolvenz in Frankreich und meist schon nach einem Jahr ist man komplett schuldenfrei. Kehrt dann mit dem Formular E104 der französischen Krankenkasse zurück und wird hier unproblematisch aufgenommen. Der Aufwand von um die zwanzigtausend Euro lohnt sich aber erst bei Schulden im hohen! fünfstelligen Bereich und wenn für diese Zeit alle Brücken nach Deutschland abgebrochen werden können.


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