Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Seidel Stephan @, Augsburg, Samstag, 21.02.2015, 21:16 (vor 3562 Tagen) @ Rother Wolfgang

Über die Wucherzinsen kann ich ebenfalls ein Lied singen. Nur wenn man glaubt , man kann der AOK entgehen , der irrt sich. Die AOK hat das Recht eine zu erwartende Rente in Höhe von bis zu 50 Prozent zu pfänden. Ich beziehe ein Rente von 540,00 € und die wird mit 240,00€ gepfändet. Mein Schuldbetrag liegt bei 3000,00 € und insgesamt sind es über 13000,00€ die von meiner Rente gepfändet werden. Ob ich meine volle Rente noch erlebe weiß ich nicht.
Nun zu einem möglichen kommentar bzgl. Pfändungsfreigrenze muß ich sagen daß nach paragraph 42 SGB 2 eine Pfändung möglich ist wenn ich dadurch keinen sozialen Nachteil habe. Ich habe eine Freundin bei der ich wohne und die ein Einkommen von 1200€ und eine Eigentumswohnung hat , sagt der Gesetzgeber daß sie für mich Unterhaltspflichtig ist und ich somit keinen sozialen Nachteil habe.
Fazit: ich muß mich von meiner Freundin trennen, eine eigene Wohnung beziehen um einen sozialen Nachteil zu haben. Dann bekomme ich meine volle Rente und vom Staat eine Altersgrundsicherung.


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