Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 07.01.2012, 15:11 (vor 4703 Tagen) @ Bankrott

Hallo,

vielleicht bei der Kasse mal eine Stufe höher gehen - die Situation schildern, insbesondere, dass hier es nicht nur um die Begleichung von Schulden geht, sondern durch die Zinsen auch Existenzen (Firma und Mitarbeiter und deine selbst) bedroht sind.
Dabei immer betonen das Zahlungswille vorhanden ist - mache ich
eigentlich nicht so gerne wegen der Neutralität, aber um was für eine Kasse handelt es sich denn - je größer um so eher die Chance einer Übereinkunft.
Gruss
Czauderna


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