Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Mittwoch, 08.02.2012, 08:11 (vor 4672 Tagen) @ Czauderna

na, was denkst du denn, was Gründe wären, die vom Mitglied
nicht zu vertreten sind ??

Naja, ich bin kein Jurist. Aber wenigstens kann es wohl nicht die Begründung sein: "Ich habe das Gesetz nicht erlassen und ich habe von nichts gewusst.".


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