Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

talon, Donnerstag, 12.03.2009, 12:08 (vor 5734 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Rother,

die Steuernachforderung gegen den Millionenhinterzieher Zumwinkel wurden mit einem Zins von 6% pro Jahr beaufschlagt.

Die Beitragsnachforderung gegen Sie dagegen mit einem Zins von 60% pro Jahr.

Wie sie an den Antworten sehen, suhlen sich die Vetreter der Zwangskassen angesichts dieses Umstandes in selbstgefälliger Rechthaberei.

Säumniszuschläge sind im normalen Rechtsleben ein Druckmittel zur Durchsetzung einer ausgeurteilten, bekannten Forderung.

Ich habe dieses Thema schon bei Beschluss der Gesetze verschiedenen Verbrauchermagazinen als Thema angeboten.
Damals wollte man mir dort die tatsächliche Anwendung "einer solchen Schweinerei " nicht glauben.

Fassen Sie Ihren Fall kurz zusammen und wenden sie sich als reales Opfer an die einschlägigen Verbrauchermagazine.
Er passt gut in die Zeit der Milliardengeschenke für Banken und Symbolstrafen für Wirtschaftskriminelle.



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