Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.02.2012, 11:21 (vor 4672 Tagen) @ Ulrich

Ermessenspielraum hat die Kasse, wenn sie denn will und die individuelle Situation es erfordert. Ratenzahlung wird gern angeboten und gemäß §186 (11) SGB V können Schulden sogar komplett erlassen. Können!


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