Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)
Kleine Korrektur:
Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2008 Sie selbst ).
lautet richtig :
Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2007 Sie selbst ).
Pardon