Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

talon, Freitag, 13.03.2009, 00:17 (vor 5737 Tagen) @ talon

Kleine Korrektur:

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2008 Sie selbst ).

lautet richtig :

Er betrifft jeden freiwillig Versicherten, als auch die Zwangsversicherten nach §5 Abs.1 Nr.13 SGB V ( dazu gehörten ab dem 01.04.2007 Sie selbst ).


Pardon


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