Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)
ist es für mich möglich,rückwirkend,seit inkrafttretung der prozentminderung..die differenz erstattet bzw.erlassen zu bekommen?
ist es für mich möglich,rückwirkend,seit inkrafttretung der prozentminderung..die differenz erstattet bzw.erlassen zu bekommen?
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