Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

GKVler, Freitag, 23.04.2010, 21:24 (vor 5327 Tagen) @ W. Rother

Hallo????????

du schreibst, dass du über ein halbes Jahr keine Beiträge gezahlt hast - scheinbar bewusst. Aber du hast ja auch keine Leistungen in Anspruch genommen...
kennst du eine Feuerversicherung, bei der du nur in dem Monat Beiträge zahlen musst, wenn dein Haus abbrennt? Nein? Und wieso soll das bei einer Krankenversicherung dann anders sein?

ich bin mir sicher, wenn du Leistungen benötigt hättest, würde jetzt hier der gleiche Aufsatz stehen, nur mit einem anderen Beginn - ich war krank und musste dringend ins Krankenhaus. Wenn man die Kasse dann einmal braucht, will sie nicht zahlen - oder so ähnlich

die Regelung, über die du dich beschwerst ist genau deshalb da, um Leute wie dich davon abzuschrecken, bewusst einige Monate keine Beiträge zu zahlen. Und wenn du die Beiträge jetzt zahlst, bist du sie los - du musst sicherlich nicht dein ganzes Leben dafür zahlen (ich gehe mal davon aus, dass du jünger als 100 Jahre bist). Und wenn du eine Ratenzahlung vereinbarst, dann musst du mehr als die monatlichen Säumniszuschläge zahlen - dann gehen deine Schulden auch runter.

Gruß GKVler


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