Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

heidi wendt @, BadSegeberg, Sonntag, 05.06.2011, 15:12 (vor 4919 Tagen) @ Gast aus dem Norden

ich habe das hier alles mit großem inresse gelesen.stimmt die mitarbeiter der krankenkassen können nichts dafür .Nur was sich so man ein KM erlaubt ist schon wirklich frech schon allein beim steuerberater anzurufen und nachfragen ob die Einkommenssteuer auch wirklich schon gemacht.jedes jahr das gleich spiel dann wird nicht gewartet nein einfach der höchssatz berechnet.einspruch erhoben nochmal mitgeteilt das der bescheid noch nicht da ist .anderer mitarbeiter will nun gewinn u verlust rechnung ok dann wieder anruf nächster mitarbeiter warum will ich kündigen wieder erklärung ok der kümmert sich alles geregelt
neues schreiben wieder alles von vorn selbst der nette mitarbeiter fassungslos!!!! und nun geht es wieder los nur jetzt wird woohl mein konto still gelegt aber was solls verdiene im moment eh nichts muß wohl hartz4 beantragen so wird man ganz schnell zum schmarotzer und kommt zu schulden (bis jetzt noch nie welche gehabt) danke Fr Schimdt das ich mich wieder als selbständiger versichern darf und dafür schulden hab nur weil ich nicht wußte das ich alle beitrage nachzahlen muß
in jeder versicherung muß ich erst beiträge bezahlen wenn ich eintrette u nicht schon für die jahre davor !!!!

die rechtschreibfehler intressieren mich nun garnicht


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