Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 13.08.2013, 18:54 (vor 4119 Tagen) @ marco casula

ist es für mich möglich,rückwirkend,seit inkrafttretung der prozentminderung..die differenz erstattet bzw.erlassen zu bekommen?

Hallo,
so, wie es z.Zt. aussieht, kannst du dies für noch nicht bezahlte Rückstandzeiträume zwischen Beginn der Mitgliedschaft und deiner Meldung bei der Kasse beantragen, und nicht nur die Säumniszuschläge, sondern auch die Beiträger an sich (wenn es noch mindestens drei zusammenhängende Monate sind). Endgültig kann das aber jetzt noch nicht gesagt werden - dafür muss erst die Durchführungsbestimmung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen vorliegen, also abwarten.
Gruss
Czauderna


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