Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

talon, Donnerstag, 12.03.2009, 18:14 (vor 5734 Tagen) @ Talon

die Situation ändert sich nicht, wenn die Betroffenen unsichtbar bleiben.
Dabei sind die Nachrichtensendungen -etwa zum Steuerrecht -voll von Meldungen über nachträglich gekippte, schlecht gemachte Gesetze.
Ein gesetzlich fixierter Wucherverzins auf eine Forderung, die sogar bei Unwissenheit besteht, ist eine Provokation.

Sie ist so haarsträubend, dass sie vom Bürger gar nicht für möglich gehalten wird.
Daher ist das Sichtbarwerden solcher Fälle notwendig.

Es bleibt bei meiner Bitte an Sie, sich einmal mit den Medien in Verbindung zu setzen. Sie brauchen dabei nicht zu befürchten, selbst "vorgeführt" zu werden. Es geht darum, zunächst einer Redaktionzu beweisen, dass solch ein Un-Gesetz tatsächlich Anwendung findet.

Der Wucherzins von 60% findet ja nicht nur in Ihrer Fallkonstellation statt, sondern kann auch viele andere treffen.

Sie kennen "Stern TV" oder "Markt" sicher als Zuschauer. Dort freut man sich auch , wenn man nicht nur über den zwanzigsten Zeflonpfannenvergleich berichten kann.


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