Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

Rother Wolfgang @, Donnerstag, 12.03.2009, 14:49 (vor 5734 Tagen) @ talon

Hallo Talon,
Sie haben recht. Nur ändert das die Situation nicht. Clevererweise wurde das Ganze über Gesetz und Gesundheitsministerium abgesichert. Ohne Einspruchsmöglichkeit. Unsinnig ist es ohnehin. Was nutzt
eine Forderung, die mangels ausreichendem Einkommen
nie beglichen werden kann. Klagen gegen die Unfähigkeit
einer Ministerin kann man sowieso nicht.


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