Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)

talon, Freitag, 13.03.2009, 01:01 (vor 5737 Tagen) @ talon

Auch die FTD, eine angesehene Wirtschaftszeitung, informierte falsch

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Gesundheitsreform/181115.html

"Der Gesundheitsfonds als zentrale Beitragssammelstelle kommt erst 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Zudem greift DANN eine Pflicht zur Krankenversicherung: ...Ein RECHT auf auf Rückkehrhaben ehemals gesetzlich Versicherte ohne Schutz ab sofort."

Mit anderen Worten :


Wer damals die Rheinische Post las und vertiefend dazu eine angesehene Wirtschaftszeitung, dem wurde gesagt , er habe allenfalls ein Recht auf Versicherung,aber keine Pflicht.

Zeitgleich tönte der Onlineauftritt des Bundesgesundheitsministeriums " Ab 1. April KÖNNEN sich Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder versichern". KÖNNEN nicht MÜSSEN

Dazu die Beraterecke auf dieser Seite, "CLARA" , wochenlang untergetaucht.

Ein blamables PR-Versagen der Politik. Danke Ulla S.

Heute werden die mit 60% Säumniswucherzinsen überzogen, die darauf hereingefallen sind und sich nicht bei den Kassen gemeldet haben.


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