Re: Säumniszuschlag- Wucherzins (Krankenkassenrecht)
Auch die FTD, eine angesehene Wirtschaftszeitung, informierte falsch
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Gesundheitsreform/181115.html
"Der Gesundheitsfonds als zentrale Beitragssammelstelle kommt erst 2009. Von diesem Zeitpunkt an gilt für gesetzlich Versicherte ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz. Zudem greift DANN eine Pflicht zur Krankenversicherung: ...Ein RECHT auf auf Rückkehrhaben ehemals gesetzlich Versicherte ohne Schutz ab sofort."
Mit anderen Worten :
Wer damals die Rheinische Post las und vertiefend dazu eine angesehene Wirtschaftszeitung, dem wurde gesagt , er habe allenfalls ein Recht auf Versicherung,aber keine Pflicht.
Zeitgleich tönte der Onlineauftritt des Bundesgesundheitsministeriums " Ab 1. April KÖNNEN sich Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder versichern". KÖNNEN nicht MÜSSEN
Dazu die Beraterecke auf dieser Seite, "CLARA" , wochenlang untergetaucht.
Ein blamables PR-Versagen der Politik. Danke Ulla S.
Heute werden die mit 60% Säumniswucherzinsen überzogen, die darauf hereingefallen sind und sich nicht bei den Kassen gemeldet haben.