Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)

gaststarter, Mittwoch, 11.03.2009, 19:13 (vor 5735 Tagen) @ Rother Wolfgang

Soweit mir bekannt ist, erhebt die KK bei Abschluss einer Ratenzahlung keine Säumniszuschläge mehr. Statt dessen werden nach Ausgleich der offenen Forderungen Verzugszinsen berechnet und zwar mit einem Zinssatz von 2% über den Discontsatz der Bundesbank.Da kommen wir bei einem Zinssatz von ca.5% auf Zinsen von ca.€ 100,00 im Jahr. Immer noch genug, aber weniger als € 40,00 im Monat.


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