Re: Säumniszuschlag aus KV-Beitragsrückstand (Krankenkassenrecht)
Hallo,
um die Verwirrung komplett zu machen - Bisher haben wir säumigen Zahlern einen Säumniszuschlag von 2% monatlich
erhoben - ab dem 01.01.2009 sind das dann satte 5 % pro Monat.
Wenn man so will entspricht das 60% pro Anno.
Das hat aber der Gesetzgeber so bestimmt.
Gruß
Czauderna