Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 23.03.2010, 20:08 (vor 5359 Tagen) @ pseudonyma

Hallo,
so wie geschildert geht das natürlich nicht - ich nehme mal an dass Du über den Studentenbeitrag einen entsprechenden Einstufungsbescheid bekommen hast.
Wenn n un die Kasse feststellt das die studentische Pflichtversicherung rückwirkend nicht mehr bestand, dann endet die tatsächlich auch rückwirkend kraft Gesetz, das bedeutet aber nicht dass du deshalb Beiträge nachzahlen musst. Falsche Entscheidungen mit folgendem Beitragsausfall heissen bei uns "Vermögensschaden" und werden innerbetrieblich im Rahmen der Mitarbeiterhaftung geregelt.
Widerspruch einlegen, schriftlich und sofort mit einer entsprechenden Begründung.
Sollte man dir eine Einstufung als freiwillig versicherte Studentin
zugesandt haben, was bei einem Alter von 32 Jahren auch möglich wäre dann ändert das nichts ,am Sachverhalt.
Gruß
Czauderna


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