Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Besucher, Donnerstag, 03.05.2007, 09:55 (vor 6414 Tagen) @ Ralf

@ Pumuckel:

Also es gibt Konstellationen, wo das grds. möglich wäre. Jedenfalls verjähren Beiträge erst deutlich später - falls Du darauf anspielst.

Siehe dazu § 25 SGB IV - Verjährung:
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des BGB sinngemäß. (...)

Und die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Konkret: Sobald die Krankenkasse von Umständen erfährt, die Deinen Beitrag erhöhen - kann sie ihn einfordern, sofern er noch nicht verjährt ist. Wenn also z. B. die Krankenkasse erst jetzt von Umständen Kenntnis erlangt hat, die z. B. die Höhe Deiner Beitragsbemessungsgrundlage betrifft - kann sie auch erst jetzt die höheren Beiträge von Dir fordern. Dann müsstest Du aber irgendwelche Umstände bisher verschwiegen haben oder so.

Solltest Du allerdings Arbeitnehmer (gewesen) sein - und es also um Deinen Beitragsanteil gehen, sieht alles etwas anders aus. Denn hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmerbeitragsanteil gegenüber dem Arbeitnehmer nicht geltend gemacht, darf er den unterbliebenen Beitragseinbehalt nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachholen, danach grds. nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.

Wenn Du wiederum selbst Arbeitgeber wärst - müsstest Du also nach diesen 3 Monaten nicht nur Deinen, sondern auch noch den Arbeitnehmeranteil tragen, wenn Du nicht völlig schuldlos an der Falschberechnung warst.

Solange Du also nicht "Butter bei die Fische gibst" - solange kann hier auch keiner genau sagen, ob es denn in Deinem konkreten Fall okay ist oder nicht. Was nicht bedeutet, dass Du hier alles erzählen MUSST - aber dann gibts halt auch keine richtig konkrete Antwort.

Freundliche Grüße


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