Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Samstag, 05.05.2007, 18:49 (vor 6412 Tagen) @ Pumuckel

Keine Änderung der Beitragseinstufung für die Vergangenheit zu Lasten eines bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherten
Thüringer LSG, Urteil vom 21.02.2005, Az. L 6 KR 907/02


Wurde entgegen der Vorschrift des § 240 Abs. 4 SGB-V in der bis zum 31. Dezember 1999 gültigen Fassung für die Bemessung der Beitragshöhe freiwilliger Mitglieder von einer Gesetzlichen Krankenkasse nicht der Höchstbetrag zu Grunde gelegt, sondern eine geringerer Beitrag aufgrund einer Einkommensschätzung des Versicherten, kann die Krankenkasse nicht zu Lasten des Versicherten die Beitrageinstufung für die Vergangenheit ändern und Beiträge nachfordern. Für ein solches Vorgehen besteht keine gesetzliche Grundlage.

SGB-V § 240 Abs. 4 a.F., SGB-X § 45, SGB-X § 48


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