Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Paraskewas Zormbalas @, Sonntag, 22.02.2009, 21:32 (vor 5753 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich hätte präzisieren sollen.
Freiwillig versicherte Mitglieder bei der GKV sind dahingehend benachteiligt, als dass die Beitragsberechnung immer in die Zukunft gerichtet ist.
Nachträgliche Beitragserhöhungen sind bis zu 4Jahre rückwirkend möglich. Dabei wird das Erstellungsdatum des Steuerbescheides betrachtet.
Beitragsanpassungen bei geringeren Einkünften sind erst ab nächsten Monat nachdem die GKV den Einkommenssteuerbescheid erhält möglich. D.h. vergisst man die aktuelle Steuerbescheid einzureichen läuft der alte (hohe) Beitrag weiter. Eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge ist dann rückwirkend nicht möglich.

Kommentare zu den o.g. geschrieben lese ich gern.

mfg
P. Zormbalas

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