Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)
Freundliche Grüsse auch von meiner Seite an den BESUCHER
Der Einzelfall ist bestimmt nicht in ein paar Postings zu klären
.
Bleibt die Anregung , gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Und den Sachverhalt ohne Trickserei entspannt dem Sozialgericht zur Prüfung zu geben.
Die Kosteneinsatz ist deutlich geringer , als im Zivilprozess.
Vielleicht hören wir ja auch mal, wie es ausgegangen ist.
Alle Gute