Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Montag, 07.05.2007, 13:50 (vor 6410 Tagen) @ Besucher

Freundliche Grüsse auch von meiner Seite an den BESUCHER

Der Einzelfall ist bestimmt nicht in ein paar Postings zu klären :-).
Bleibt die Anregung , gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Und den Sachverhalt ohne Trickserei entspannt dem Sozialgericht zur Prüfung zu geben.
Die Kosteneinsatz ist deutlich geringer , als im Zivilprozess.

Vielleicht hören wir ja auch mal, wie es ausgegangen ist.

Alle Gute



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