Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

FreiwilligVersicherter @, (vor 6366 Tagen) @ Pumuckel

Hallo !!

weis jemand, wie es sich im umgekehrten Fall verhält. Ich bin selbständig freiwillig in der GKV versichert. Die Beitragseinstufung erfolgt bis Mitte 2008 auf Basis des Einkommensteuerbescheid 2005. Da mein Einkommen ab 2006 gesunken ist: Kann ich die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge ab 2006 verlangen ?

Danke !!


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