Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Donnerstag, 03.05.2007, 21:38 (vor 6414 Tagen) @ Pumuckel

Leider ist Deine Beschreibung der Umstände immer noch ungenau.
Den allgemeinen Hinweisen auf Verjährungsfristen halte ich für unzureichend .
Dies , weil eine freiwillige Mitgliedschaft vorlag.
Als freiwilliges Mitglied hättest Du in Kenntnis der realen Kosten gekündigt. Durch Schlamperei wurdest Du jahrelang über die Kosten der Mitgliedschaft im Unklaren gelassen.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Nachforderung für bedenklich und typisch für den Amts-Stalinismus der GKV.

(Ein Pflichtmitglied hätte hier keinen echten Nachteil, weil es ohnehin keine Wahl hat. Da mag die V-Frist in Ordnung sein.)

Kontaktiere das zuständige Sozialgericht. Die Kosten sind gering. Geht auch ohne Anwalt, aber versuche nicht, den Richter durch Ungenauigkeit für dumm zu verkaufen.


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