Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Roger Wilco @, Dienstag, 01.12.2009, 19:36 (vor 5471 Tagen) @ Czauderna

Hallo zusammen,
bin im Moment auch betroffen von "unmöglicher Erstatttung" der GKV an freiwillige Mitglieder; Wieso "was gleicht sich aus", wenn die GKV zwar rückwirkend nie erstattet aber immer rückwirkend erhöhen kann? Beispiel: ich bekomme für dieses Jahr zuviel gezahltes nicht zurück, muß aber für nächstes Jahr RÜCKWIRKEND zuzahlen, wenn es wieder besser läuft?
Gruß
Roger Wilco


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