Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
bin im Moment auch betroffen von "unmöglicher Erstatttung" der GKV an freiwillige Mitglieder; Wieso "was gleicht sich aus", wenn die GKV zwar rückwirkend nie erstattet aber immer rückwirkend erhöhen kann? Beispiel: ich bekomme für dieses Jahr zuviel gezahltes nicht zurück, muß aber für nächstes Jahr RÜCKWIRKEND zuzahlen, wenn es wieder besser läuft?
Gruß
Roger Wilco