Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

pseudonyma @, Dienstag, 23.03.2010, 16:17 (vor 5359 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Zusammen,

habe gespannt Eure Diskussion verfolgt. Möchte Euch mein Problem schildern.
Ich war als Fachschülerin bei der GKV versichert. Obwohl ich 32 bin, bekommt man so den Studententarif. Als ich endlich genügend Wartesemester für mein Studium zusammen hatte und auch den Studienplatz hatte, habe ich die Kasse informiert, die daraufhin den Studentenbeitrag von sich aus berechnet und 9 Monate lang abgebucht hat. Ich hab immer fleissig die Immatrikulationsbesch. hingeschickt. alles paletti.
Im Januar hieß es plötzlich, ich müsse mich freiwillig für 140 Euro Beitrag versichern und rückwirkend haben sie mir gleich mal einfach so 900 Euro abgebucht! die hab ich erstmal von der Bank zurückholen lassen und per Einschreiben Einspruch eingelegt. Daraufhin wurde ich belehrt, dass man über 30 den anderen Beitrag zahlen muß. Hätten sie ja gleich sagen können! Warum erst 9 Monate später?? Und dann kamen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren drauf!!!!
Ist doch nicht meine Schuld, wenn die Kasse mich 9 Monate lang im Glauben läßt, ich könnte mich für den Stud.beitrag versichern oder?? Hätte ich das gewußt, hätte ich früher gekündigt und gewechselt. Es gibt ja Kassen die Vergünstigungen haben.
Gibt es da irgendeinen Gesetzestext oder einen Richterspruch??
Bin echt am Verzweifeln, da ich mit dem Studium sehr eingebunden bin und mir den Beitrag kaum leisten kann, schon gar nicht diese Rückzahlung!!!

Danke schon mal für Eure Hilfe!


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