Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Paraskewas Zormbalas @, Sonntag, 22.02.2009, 13:07 (vor 5753 Tagen) @ FreiwilligVersicherter

Beiträge werden nur nachträglich erhöht. Beiträge werden nachträglich NIEMALS nachträglich erstattet.

D.h.
nachträglich zahlen darfst Du.
Erstattet bekommst gar nichts, auch wenn Du nachweisslich weniger Einkünfte hattest.
Der Gesetzgeber sieht das nicht vor !

Ich kann Dir sagen, ich bin stinksauer, auf diese Regelung.
Kommentare hierzu lese ich gerne.

mfg
Paraskewas Zormbalas

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