Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht - leider auch so, Samstag, 05.05.2007, 18:53 (vor 6412 Tagen) @ Nimms leicht

Abbuchung der Monatsbeiträge steht rückwirkender Höhereinstufung in der Krankenversicherung nicht entgegen
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2006, Az. L 16 (2) KR 140/05


Lässt sich ein erstmalig Selbstständiger freiwillig gesetzlich krankenversichern und wird eine Einstufung in die Beitragsstufen nach eigenen Gehaltsangaben vorgenommen, kann einer rückwirkenden höheren Beitragseinstufung nicht entgegen gehalten werden, dass wegen der bereits erfolgten Abbuchungen allein eine Anpassung ex-nunc erfolgen könne. Die monatliche Abbuchung der Beiträge zur KV ist kein Verwaltungsakt, da es an einer Regelung im Sinne des § 31 S. 1 SGB-X fehlt. Daher kann hinsichtlich der Beitragshöhe nicht davon ausgegangen werden, dass durch die Abbuchung eine endgültige Feststellung erfolgt ist.

SGB-V § 223, SGB-V § 240, SGB-X § 31 S. 1


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