Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)
Joa, ne.
Eine für 2 Jahre rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich, soweit ich weiss. Das wäre unter anderem schon hier im Forum auf breite Aufmerksamkeit gestossen, wenn eine Kasse das durchziehen würde oder müsste.
Es gibt aber einige Beispiele, wo das doch möglich wäre, z.B. bei Nichtvorlage von Steuerbescheiden.
Worum gehts denn konkret?