Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Pumukel, Donnerstag, 03.05.2007, 10:12 (vor 6418 Tagen) @ anon

Hallo, danke für die Antwort erstmal. Ich bin selbstständig und freiwilliges Mitglied in der GKV, da von Zeit zu Zeit auch kurz als Angestellte vetretungsweise gearbeitet. Also ich immer ganz konkret meine Einkommenssteuernachweise der Krankenkasse auf Verlangen geschickt. Jetzt im Okt. erhielt ich die Mitteilung einer Erhöhung meiner Beiträge auf das Doppelte, woraufhin ich kündigte. Dann kam ein Schreiben, wonach ich von 02/04 bis 12/06 Nachzahlungen leisten soll, und zwar um diesen Erhöhungsbetrag von immer 170,00 € auf 340 € also ca. 24 x 170€. Sicher waren diese 170 € zu wenig, was ich gezahlt habe, aber es hat mich bisher nie interssiert, da das die Krankenkasse ja berechnet und nicht ich. Aber hat die GKV nun ein Recht auf Rückforderung der Beiträge über 2 Jahre nur weil denen offensichtlich ein Fehler unterlaufen ist? Sie hatten ja jedes Jahr meine Einkommenssteuererklärung. Krank war ich nie und habe auch keinen Arzt in Anspruch genommen. Jetzt habe ich Ihnen mitgeteilt, dass hätte ich gewusst, wie hoch der Beitrag in 2004 gewesen wäre, hätteich schon 2004 gekündigt. Danke für eine Antwort


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