Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Besucher, Donnerstag, 03.05.2007, 11:20 (vor 6414 Tagen) @ Pumuckel

@ Pumuckel:

Ich habe Dir doch bereits einen Gesetzestext benannt und zitiert (siehe mein erstes Posting hierzu).

Und nochmal ganz ausdrücklich: Ja, die Kasse DARF es. Denn die Beitragsansprüche sind noch nicht verjährt - und sie bestehen rechtmäßig. An wem es lag, dass sie nicht schon früher eingefordert wurden - ist dem Gesetz dabei erstmal egal. Erst nach Ablauf dieser 4 Jahre kann man sich (als Selbzahler) sicher sein, dass es keine Nachberechnung für Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung oder so mehr gibt. Weil danach nur noch bei Vorsatz rückwirkend Beiträge gefordert werden dürfen. Bis dahin aber auch bei Falschberechnung, bei Irrtum, bei menschlichem Versagen, bei verspäteten Informationen oder sonstigen Fehlern. Genau für solche Fälle gibt es ja diesen Zeitraum.

Es mag unangenehm sein ... vielleicht auch kein gutes Aushängeschild für die Kasse ... und was sonst noch immer ... aber es ist rechtmäßig. Und Fehler machen wir ja alle mal. Oder?

Falls es jedoch wirklich die Kasse war, die den Fehler gemacht hat - und falls sie jetzt wirklich die Schuld Dir in die Schuhe schiebt ... dann ist das irgendwie zusätzlich doof ... aber es schmälert eben nicht ihre Ansprüche Dir gegenüber.

Freundliche Grüße


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