Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Besucher, Montag, 07.05.2007, 08:20 (vor 6410 Tagen) @ Nimms leicht

@ Nimms leicht:

Es mag gut sein, dass der Gang zum SG für Pumuckel Erfolg hat. Und es mag auch gut sein, dass es wirklich nicht okay ist - sicher je nach konkreter Situation im Einzelfall. Da kenne ich mich einfach nicht aus - und auch die Juristen sind sich da offenbar nicht ganz einig.

Jenseits dessen aber hat die von mir benannte Verjährungsfrist von 4 Jahren nun gerade KEINE generelle Gültigkeit für Arbeitnehmer als Pflichtmitglieder (wie ich ja bereits erwähnte). Weil da in erster Linie der Arbeitgeber für die korrekte Beitragsberechnung zuständig ist und grade stehen muss.

Zudem: Sowohl ein freiwilliges, als auch ein Pflichtmitglied kann die Kasse wechseln - wenn ihm der Beitragssatz der Kasse zu teuer wird/ist. Die Beitragsbemessungsgrundlage jedoch (also der Betrag, von dem der Beitrag berechnet wird) ist ja so grds. bei allen Kassen gleich. Ganz egal ob nun freiwillig oder pflichtig. Was da also nun das Argument mit den unklaren Kosten und dem Kassenwechsel bei früherer Bekanntheit speziell bei freiwilligen Mitgliedern soll, ist mir persönlich nicht so ganz klar ... *grübel*

Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen ... ;-)

Freundliche Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum