Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)
Hallo,#
das hört sich schon anders an.
Sicher, die Praxis ist genau so wie beschrieben - und wenn das alles glatt läuft dann gleicht sich das , was die Höhe der Beiträge betrifft immer wieder aus - das Procedere ist zwar gewöhnungsbedüftig, aber
es gibt nun mal kein anderes für diesen Personenkreis, das gewährleistet immer den passenden Beitrag zum Einkommen zu stellen.
Ärger gibt es in der Praxis immer dann (und das bestätigst du mit deinem Beitrag), wenn der Einkommenssteuerbescheid stark verspätet oder gar nicht bei der Kasse eingereicht wird.
Da gilt dann das was in so machen öffentlichen verkehrsmitteln
als Hinweis hängt "Vergessen - gilt nicht ".
Gruß
Czauderna