Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 11.12.2009, 13:22 (vor 5461 Tagen) @ Avocado

Würde mich auch sehr interessieren, da es mehrere solcher Fälle gibt. Wobei Unwissen und manchmal auch Naivität gerade von Jungselbständigen nicht vor gepfefferten Nachzahlungen und Strafzinsen schützen und die Kunden unterschreiben, daß eventuelle Veränderungen der Einkommensverhältnisse nachzumelden sind!

Aktuell gelten für den Selbständigen noch folgende 4 Stufen:

Einnahmen 1890€ bis 3674€ .......................311€ bis 606€
Einnahmen bis 1260€ mit Gründungszuschuss...........207€
Nebenberufliche Selbständigkeit ...............................138€
und einige ganz Gewiefte sind auch nebenberuflich selbständig und weiterhin kostenlos familienversichert, so man einen Ehepartner in der GKV und Einnahmen unter 360€ bei weniger 15h wöchentlicher Gewerbetätigkeit hat.

Anm. der Kasse prinzipielle Schuld vorzuwerfen dürfte aber ohne findigen Anwalt sicher ins Leere laufen, denn einige Kassen veröffentlichen ja nicht nur die aus Versichertensicht relativ "anonymen Prozentsätze", sondern benennen klar die monatlichen Aufwendungen wie die kkh-allianz ganz korrekt http://www.kkh-allianz.de/fileserver/kkhallianz/files/2466.pdf und offensichtlich hat hier die große Mutter kräftig durchgedrückt, denn deren Privatkunden wissen auch von vornherein was sie bezahlen haben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum