Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Sonntag, 22.02.2009, 13:43 (vor 5753 Tagen) @ Paraskewas Zormbalas

Hallo,
so stimmt das nicht - es wäre eventuelle besser gewesen einen eigenen Thread zu aufzumachen und das Problem zu schildern.
selbstverständlich ist es grundsätzlich möglich zuviel bezahlte Beiträge von der Kasse zurückzubekommen.
Bei Pflichtversicherten Arbeitnehmern beispielsweise gibt es da
in der Praxis keinerlei Probleme.
Wo es hakt ist bei den Selbständigen nach dem beginn der selbständigen Tätigkeit und der Ermittlung der Einkünfte für die Beitragsberechnung. In der Regel läuft das eigentlich gerecht ab, aber wie gesagt, es kommt auch auf die individuellen Verhältnisse an und wie man (Versicherter und Kasse oder umgekehrt) miteinander umgeht.
Von daher ist dein Begriff "Niemals" überzogen.
Gruß
Czauderna


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