Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Pumuckel, Donnerstag, 03.05.2007, 10:52 (vor 6418 Tagen) @ Besucher

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe leider einen fehler gemacht und bin 1 Woche, weil ich keine Aufträge hatte, zu einem Sklavenhändler gegangen und habe gearbeitet, nur 1 Woche, und wurde von denen dann bei meiner GKV angemeldet, deshalb sind die wohl völlig aus dem Häuschen gewesen und haben mich nach dieser Woche gefragt, wie mein neuer Arbeitgeber wäre oder ob ich mich arbeitlos melden wolle. Das habe ich verneint und mitgeteilt ich wäre selbständig, daraufhin haben die wohl meinen ganzen Fall unter die Lupe genommen. Aber ich habe mich natürlich vorher nie gefragt, um auf Deine Frage zu antworten, weshalb denn immer so wenig berechnet wurde, warum, wieso sollte ich auch danach fragen, weshalb ich so wenig bezahle, ich fand das o.K.zumal ich alleinerziehend bin und wir nie einen Arzt in Anspruch nehmen und ich sowieso fast alles selbst zahle, Apotheke Vitamine usw., deshalb habe ich nie nach einer Erhöhung meiner Beiträge gefragt. Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage, können die nachträglich jetzt 2 Jahre rückwirkend Beträge einfordern, wenn sie offensichtlich nicht richtig berechnet haben? Weiss jemand den entsprechenden Gesetzestext im SGB???


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum