Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Besucher, Donnerstag, 03.05.2007, 10:38 (vor 6414 Tagen) @ Pumukel

@ Pumuckel:

Hallo nochmal. Hmmm, also die 170 Euro sind jedenfalls deutlich zuwenig für einen Selbständigen. Wenn ich jetzt mal die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbständige (2006: 1.837,50 Euro) nehme und einen Beitragssatz von 13 % veranschlage - lande ich immerhin schon bei 238,88 Euro. Und selbst bei nur 12 % sind es auch 220 Euro monatlicher Beitrag. Je mehr Du an Einkommen hattest (und je höher evtl. der Beitragssatz der Kasse war) - um so teurer wirds dann.

Wie hat die Kasse denn damals diesen extrem niedrigen Beitrag berechnet/erklärt/begründet? Gabs da irgendwelche Besonderheiten? Warst Du Existenzgründer oder sonst irgendwas?

Oder hat wirklich nur die Kasse irgendwas falsch gemacht bzw. missverstanden?

Möglich wäre auch, dass der Kasse selbst einfach ein Irrtum unterlaufen ist - sie also irgendwas falsch berechnet haben. Und dass die jetzt vielleicht die Prüfer im Haus hatten - die gerade Dich "entdeckt" haben. Und nun müssen sie alle falschen Fälle bereinigen oder so. Auch dann kann es zu solchen Nachforderungen kommen.

Genauso, wie wenn die Prüfer in die Firmen gehen - und dort Ungereimtheiten finden. Dann muss die Firma auch rückwirkend alles nachzahlen. Deshalb finden solche Prüfungen ja auch grds. spätestens alle 4 Jahre statt.

Was anderes würde mir jetzt nicht direkt einfallen. Wie erklärt bzw. begründet die Kasse selbst denn Ihre Forderungen?

Freundliche Grüße


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