Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht, Montag, 07.05.2007, 08:29 (vor 6410 Tagen) @ Besucher

"Was da also nun das Argument mit den unklaren Kosten und dem Kassenwechsel bei früherer Bekanntheit speziell bei freiwilligen Mitgliedern soll, ist mir persönlich nicht so ganz klar ... *grübel*

Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen ... ;-) "

Hallo Besucher,

vielleicht hast Du die Möglichkeit übersehen, in die PKV zu wechseln.Jedenfalls geht es nicht an, als GKV jahrelang den Beitrag zu niedrig auszuweisen ( und sich so einen Wettbewerbsvorteil gegeüber der PKV zu verschaffen ), um dann nach Jahren den viel höheren "echten" Beitrag einzufordern.


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