Re: Nachträgliche Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen (Krankenkassenrecht)
"Was da also nun das Argument mit den unklaren Kosten und dem Kassenwechsel bei früherer Bekanntheit speziell bei freiwilligen Mitgliedern soll, ist mir persönlich nicht so ganz klar ... *grübel*
Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen ...
"
Hallo Besucher,
vielleicht hast Du die Möglichkeit übersehen, in die PKV zu wechseln.Jedenfalls geht es nicht an, als GKV jahrelang den Beitrag zu niedrig auszuweisen ( und sich so einen Wettbewerbsvorteil gegeüber der PKV zu verschaffen ), um dann nach Jahren den viel höheren "echten" Beitrag einzufordern.