Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Dienstag, 20.07.2010, 19:17 (vor 5240 Tagen) @ yuser

Hallo,

die Einzelheiten zur Wahl der Kostenerstattung regelt die jeweilige Kasse in ihrer Satzung: Höhe des Verwaltungskostenabzugs, Kostenerstattung für welche Bereiche wählbar?, Bindungswirkung der Wahl bzw. Kündigungsfrist für Kostenerstattung

Bei stationärer Behandlung ist die Hauptleistung immer identisch. Nur die Zimmergröße und die ärztliche Behandlung unterscheiden sich (und dafür gibt es passende Zusatzversicherungen). Daher ist es sinnvoll, die Hauptleistung immer direkt vom Krankenhaus mit der Kasse abrechnen zu lassen.

Die nicht vom Kostenerstattungstarif abgedeckten Kosten sollten über die Beihilfe oder einen passenden PKV-Tarif abgedeckt werden. Wichtig ist vor der Behandlung evtl. auf den möglichen Steigerungsfaktor in der Gebührenordnung zu achten.

Zu dem angegebenen PKV-Tarif kann ich nichts sagen.

Gruß
RHW


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