Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Freitag, 11.12.2009, 18:39 (vor 5461 Tagen) @ yuser

ambulante zahnärztliche Versorgung kann ich nun auch bei der BKK im Sachleistungsprinzip belassen.

Absolut vernünftige Entscheidung. Die Kombination GKV/CSS flexi ZB + ZE top oder vgl. Tarife ist leistungsstärker als die Kostenerstattung mit Arag 184/185.

Ich werden dann wohl jetzt Kostenerstattung wählen und ambulant den ARAG 182 abschließen.

Eine gute Entscheidung.

Morgen noch ein Termin beim Arzt, möchte mir mal noch seine Meinung bezüglich Kostenerstattung anhören..

Vielen Ärzten fehlt es m.W. an praktischer Erfahrung darin. Poste mal, wie er dazu steht.

Schau Dir übrigens mal das Thema Richtgrößen an:

http://www.kvhessen.de/kvhmedia/Downloads_neu/Mitglieder/Verordnungen/Pr%C3%BCfung_und_Regress-p-4452/infopharm_01_2009_Richtgr%C3%B6%C3%9Fen.pdf

Gruselig, es wird aber durch die Kostenerstattung für Medikamente und Heilmittel stark entschärft. (Danke an JR für den Link)

Eine Frage bezüglich der Beantragung stellt sich mir:
- Wartezeit 3 Monate ohne ärztliche Untersuchung
- Entfall Wartezeit mit ärztlicher Untersuchung

--> Was tun?

Du kannst entweder

a) die Wartezeit akzeptieren und den Beginn der Kostenerstattung bei der GKV drei Monate später einsetzen lassen. Ansonsten besteht die Deckung über den 182 nur für Unfälle (dafür entfällt die Wartezeit). Ein Frage der individuellen Risikobereitschaft.
b) auf eigene Kosten ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Da wird aber praktisch alles untersucht, einschl. möglicher Hämorhiden...

Auf dem Antrag müssen/sollen ja Angaben zu Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden etc. der letzten 3 Jahre gemacht werden, habe ich auch gemacht mit dem Arag-Vertreter. Nur kann ich hier ja nicht jeden Schnupfen (grob gesagt) angeben und kenne auch nicht meine Krankheitshistorie wann genau mal was war und ob und was mir da der Arzt verschrieben haben könnte. Deshalb sollte dies vielleicht der Arzt tun(?) --> also doch ärztliche Untersuchung und der Arag schicken? Oder nicht so optimal?

Ein äußerst kompliziertes Thema, zu dem Dir hier vermutlich niemand etwas anderes raten wird, als alles anzugeben. Davon unabhängig sind isolierte Krankenheiten wie Schnupfen u.ä. nicht risikorelevant für die Annahmeentscheidung des Versicherers. Lies dazu § 19 VVG. Für die korrekte Beantwortung der Risikofragen bist Du verwortlich. Ich rate Dir, die Daten der von der Arag erfragten 3 Jahre (ambulant) zu besorgen. Ggfs. durch Einsicht in Deine Krankenakten. § 10 (2) Berufsordnung http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143#B2

Ich kann hier die Modalitäten der Arag nicht genau abschätzen - wenn ich jetzt in diesem Jahr mal ein Rezept zur Physiotherapie bekommen habe um Rückenverspannungen zu beseitigen (ich meine ich bin 25, das ist alles im normalen Rahmen), muss man da schon mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss von Leistungen rechnen?

Du musst die Physiotherapie angeben. Mit einer entsprechenden Begründung, wie z.B. einmalige Sache wg. Verspannung, da Du Dich verlegen hast - völlig ausgeheilt, nie mehr aufgetreten (wenn dies der Wahrheit entspricht!) denke ich, dass es ohne Risikozuschlag möglich ist. Ich kenne allerdings die Annahmerichtlinien der Arag nicht.


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