Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Montag, 21.12.2009, 21:02 (vor 5451 Tagen) @ yuser

Glückwunsch zu Deiner Entscheidung. :)

zu Arag:

Die Grundlage für die Aufhebung des Risikozuschlags ist § 41 VVG:

"Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird..."

zu CSS: Denke daran, dass die CS für Zahnersatz 8 Monate Wartezeit vorsieht. Für Zahnbehandlung und Prophylaxe gibt es keine Wartezeit, ebensowenig eine Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren. Da können viele andere Versicherer nicht mithalten.


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