Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Sonntag, 06.12.2009, 19:34 (vor 5466 Tagen) @ yuser

Hallo,
natürlich ist es auch als Pflichtmitglied einer GKV-kasse möglich die Kostenerstattung zu wählen, dies kann sogar gesplittet werden, also z.B. nur amb. ärztl. Behandlung als Privatleistung dagegen zahnärztliche Behandlung weiter über Karte.
Wie geschildert hast Du mit deinen Zusatztarifen bei der Kostenerstattung keine zufriedenstellende Absicherung, denn wenn dir z.B. dein Hausarzt eine Rechnung über 100,00 € ausstellt, dir deine Kasse dann 40,00 € Kostenerstattung überweist, dann helfen dir deine ganzen aufgezählten Zusatzversicherungen nix - auf den restlichen 60,00 € bleibst Du sitzen (höchstens etwas für die Steuererklärung).
Da hilft Dir tatsächlich nur eine entsprechende Zusatzversicherung die deine Restkosten abdeckt - ob da die Arag 182 das Richtige ist kann ich nicht beurteilen - da haben wir hier die PKV-Experten.
Gruß
Czauderna


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