Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Sonntag, 13.12.2009, 11:48 (vor 5460 Tagen) @ Charlie Brown

Hallo,

bezüglich der Formulierung auf dem Antrag bin ich mir auch nicht zu 100 % sicher. Meinst du mit "ambulanten Leistungen" wäre hier die ärztliche Versorgung nicht mit inbegriffen? So richtig Sinn würde das glaub ich nicht machen.. Jedoch der zweite Satz mit Ausnahme zahnärztlicher Behandlung lässt wiederum den Schluss zu, dass doch beides gemeint ist.
Mein Verständnis ist dass die zahnärztlich veranlassten Leistungen z.B. ein verschriebenes Schmerzmittel des Zahnarztes wären. Das der Zahnarzt etwas verschreibt kam bei mir glaub ich noch nie vor - oder ist das zu kurz gedacht?

Ich glaub ich sollte doch nochmals nachfragen bei der BKK. Im Gespräch war es eigentlich klar gewesen. Zusätzlich steht noch drin dass ich die BKK Karte nur noch für den Nachweis der Versicherung stationär verwenden darf (und gemäß Ausschluss Zahnarzt eben dort auch).. Mit den Hilfsmitteln würde das dann nach wie vor über die BKK laufen, wenn dort etwas nötig wäre..


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