Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)
Alles Gute und halte uns einfach weiter auf dem laufenden. Ich selbst finde es sehr bemerkenswert, daß bundesweit seit 2004 prozentual weniger als 1% der Kassenversicherten von der Kostenerstattung Gebrauch machen. Für jeden Schrutz wird Geld ausgegeben und die eigene gesundheitliche Vorsorge ist bei vielen Mitbürgern erst dann wichtig, wenn irgendwelche Werte plötzlich in den Keller sausen oder ganz unerwartet eine Operation ansteht ..
Das Dilemma ist allerdings auch, daß mit einem privaten Zusatztarif zur Kostenerstattung weitaus weniger, als mit einer dicken Vollversicherung verdient wird und die Kassen einen höheren Verwaltungsaufwand mit den eingereichten Privatrechnungen haben, den sie allerdings schnurstracks auf den Versicherten umlegen. Die TK z.B. spricht in ihrem aktuellen Merkblatt von "zehn Prozent des Rechnungsbetrages, mindestens 5€ höchstens 50€ ... und werden mehrere Rechnungen gleichzeitig einreicht, wird diese Gebühr nur einmal erhoben". Drumm der Tip: dem Arzt/Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einfach mitteilen, daß man erst zum Quartalsende möglichst nur eine Gesamtrechnung wünscht. Viele Zusatzversicherte mit Kostenerstattung haben anfangs auch das kleine Imageproblem wie trete ich als Privatpatient auf. Hier hilft, wie schon mal beschrieben schon bei der Termineinholung der einfache Hinweis "ich bin Privatpatient mit Kostenerstattung und wünsche eine Rechnung nach GOÄ" bzw. GOZ beim Zahnarzt. In der Praxis selbst wird dann auch keine "Schippkarte" vorgelegt, höchstens die der PKV, denn wie schon betont mit der Zweiten gehts besser und fast immer schneller ..
Die arag http://www.arag.de/angebote-und-beratung/gesundheit-und-pflege/heilbehandlung-nach-dem-kostenerstattungsprinzip/ und auch die dkv http://www.dkv.com/zusatzversicherung-privat-arzt-arzneimittel_167_179_181_87396.html beschreiben gut nachvollziehbar die Leistungspalette ihrer privaten Kostenerstattungstarife. Oft nachgefragt wird auch die barmenia, weil sie ebenso neben Arzt und Zahnarzt auch den Heilpraktiker mit im Paket hat und sogar eine Rückerstattung zahlt. http://www.barmenia.de/produkte/1160.asp?prdTab=1 Fragen? ePost
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yuser,
06.12.2009, 18:14
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- Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? - Joachim Röhl, 06.12.2009, 22:12
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