Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)
Interessant für mich ist die Aussage von Bruno, dass die Kostenerstattung sehr ausdifferenziert für bestimmte Teilbereiche vereinbart und begrenzt werden kann - dies habe ich bisher so bei meinen Recherchen nicht gefunden. Muss jede GKV einer Begrenzung der Kostenerstattung analog Brunos Empfehlung zustimmen oder hat die BKK hier ein "Veto"?
Wenn Sie den 182 abschließen möchten, ist eine Differenzierung sehr sinnvoll, um die Hilfsmittel weiter im Sachleistungsprinzip per GKV-Karte zu beziehen. Beachten Sie bitte, dass keine Differenzierung zwischen ärztlich und zahnärztlich veranlassten Leistungen möglich ist. Für die seltene Möglichkeit, dass der Zahnarzt ein Medikament verschreibt, verfügen Sie über keine Restkostendeckung.
Zum Thema "Vetorecht": Vgl. Sie bitte § 13 Abs. 2, S. 5 SGB V:
"Eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich."
Möglich bedeutet aber nicht verpflichtend. Sollte die BKK dies nicht ermöglichen, ist die bereits genannte TK ein gute Wahl. Die TK verfügt über ein eigenes Service-Center für ambulante Leistungen mit persönlichem Ansprechpartner und genug Fachkompetenz.
Für den Zahnarzt hatte ich mir auch überlegt, ob ein Wechsel zu CSS da Sinn machen würde? Gegenüber Abschlussdatum von BKK-Extraplus Tarifen der Barmenia bin ich jedoch schon wieder 2-3 Jahre älter, was dann bezüglich des Eintrittsalters höhere Beiträge zur Folge hätte. Wäre ein Wechsel auf ZG und Prophy innerhalb der BKK hier also sinnvoller (Brunos Anmerkung bezüglich Rückestellungen) ?
Der CSS-Tarif ist der aktuell leistungsstärkte Zahntarif. Er hat keine Altersrückstellungen und wird jedes Jahr geringfügig teurer (< 1 €). Dafür existiert ein Schadenfreiheitsrabatt. M.E. eine gute Sache. Der Barmenia ZG und Prophy sind ebenfalls hervorragende Tarife. Lassen Sie sich ein Angebot unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen erstellen und vergleichen Sie mit der Prämie für den CSS flexi ZB + ZE top.
Auch überlegt habe ich mir das wegen dem stationären Tarif, ein Neuabschluss bei der Arag z.B. wäre hier schon teurer als den BKKS zu behalten. Andererseits wäre das Paket gesamthaft bei der ARAG (Vorteile?)...
Der 261 ist ein extrem leistungsstarker stat. Zusatztarif mit Leistungen über GoÄ, ambulante Operationen uvm. Eigentlich fehlt nur Rooming-In für Kinder. Die Vorteile bei der Kombination Arag 182 und 261 bestehen in der guten Verzahnung / fehlenden Schnittmenge (ist die Chemo nun ambulant oder stationär vorzunehmen...) und den Altersrückstellungen, die beim Wechsel in die Arag Voll-KV angerechent würden. Unter dieser Prämisse würde auch der Z 100 anstatt der CSS Sinn machen.
Herr Röhl: schätzen sie die Leistungen der DKV mit AM9 und AMX besser ein als die ARAG? Nach Internet Recherche würde ich momentan an erster Stelle ARAG und direkt danach DKV sehen. DKV hätte in Kombination mit dem stationären Tarif wieder die Option, deren "Best-Care" mit abzuschließen.
Ich bin zwar nicht JR, aber...der AM9/AMX leistet auch für Hilfsmittel und Zähne, hat aber einen höheren SB (€ 300 DKV zu € 75 Arag 182) und leistet ohne GKV-Vorleistung zu 50% (Arag 182 zu 60%). Außerdem ist er teurer. Gesamt ist die Arag klar besser.
Der SM9 leistet nicht für ambulante OPs, ist aber dafür mit Best Care kompatibel.
Ich an Ihrer Stelle würde die Kombination 182 ambulant, 262 stationär (wg Preis/Leistung) und für die Zähne entweder
- CSS flexi ZB + ZE top (wenn Top-Leistung im Vordergrund)
- Arag Z 100 (wenn Gesamtpaket bei der Arag sein soll)
- Barmenia ZG und oder Barmenia Prophy (wenn die AR es rechtfertigen).
Dann haben Sie ein Paket, welches zusammen mit der GKV m.E. aktuell praktisch unschlagbar ist.
Sollte das Einbettzimmer unabdingbar sein, empfiehlt sich z.B. ein KHT 60 bei der HUK. Das dürfte mit dem 262 in etwa dem Preis des 261 entsprechen, aber das Geld gibt es auch, wenn kein Einbettzimmer frei ist.
Den Hinweis zum Optionstarif von Bruno finde ich gut, v.a. falls Sie ohnehin in die Voll-PKV wechseln möchten.
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- Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? -
yuser,
06.12.2009, 18:14
- Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? -
Czauderna,
06.12.2009, 19:34
- Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? - Joachim Röhl, 06.12.2009, 22:12
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Bruno,
06.12.2009, 22:16
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07.12.2009, 21:38
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Thomas,
07.12.2009, 22:38
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Charlie Brown,
08.12.2009, 00:15
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08.12.2009, 08:03
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08.12.2009, 20:21
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09.12.2009, 22:29
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09.12.2009, 22:52
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10.12.2009, 00:16
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- Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? - Lord, 11.03.2010, 23:59
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- Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? - RHW, 20.07.2010, 19:17
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