Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Montag, 19.07.2010, 19:14 (vor 5241 Tagen) @ Hans Bauch

Hallo,

ich hoffe ich kann ein paar hilfreiche Anmerkungen machen - bin selbstverständlich nicht vom Fach und kann deshalb keine Beratung abgeben.

Die Krankenversicherungskarte darf nach Vereinbarung der Kostenerstattung für die gewählten Bereiche nicht mehr verwendet werden. Im Klartext - du trittst ambulant als Privatpatient auf und bekommst stets die Rechnungen nach Hause - ob Schnupfe oder was anderes ist hier irrelevant.

Ich bermerkte seit der Kostenerstattung eine deutliche ausführlichere und eingehendere Behandlung (gleicher Hausarzt - er nimmt sich mehr Zeit...). Ebenfalls waren Termine oder einfach mal am Montag morgen schnell dazwischen genommen zu werden (vor Geschäftsreise) mit guten 15 Min. Wartezeit problemlos möglich... Dafür kommt halt immer eine Rechnung ;-)

Den Zahn- als auch den stationären Zusatzversicherungsschutz würde ich in jedem Fall Aufrecht erhalten - der ARAG 182 deckt diese Bereiche, das weißt du aber sicher schon, nicht mit ab. Ich selbst suche mir gerade auch noch einen passenden neuen Zahntarif (CSS oder Württembergische wohl)..


Im stationären Bereich wurde mir stets von der Kostenerstattung abgeraten! Hierfür gibt es meines Wissens keine Tarif, welche die Restkosten abdecken.
Auch eine Frage von mir: gibt es hier was neues oder täusche ich mich?

Gruß
Yuser


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